Esenzioni

Befreiungen

Über dieses Verfahren können Sie die Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen, etwa für Fahrzeuge, die auf Personen mit Behinderung oder andere Personen, zu deren Lasten sie steuermäßig leben, laufen. Diese müssen über die Voraussetzungen verfügen, die von den entsprechenden staatlichen bzw. Regional- oder Landesbestimmungen vorgesehen sind.

Sie können Ihren Antrag einreichen, falls Sie in einer der Regionen oder Autonomen Provinzen wohnhaft sind, die derzeit dem Dienst angebunden sind:

  • Aut. Prov. Trient
  • Umbria

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Antrag auf Befreiung aufgrund einer Behinderung nur für ein einziges Fahrzeug eingereicht werden kann, das mit der Steuernummer des Begünstigten verbunden ist und sich im Eigentum des Behinderten selbst oder einer Person befindet, zu deren Lasten sie steuermäßig lebt.


Darüber hinaus müssen bestimmte subjektive (Art der Behinderung, die durch ärztliche Unterlagen bestätigt wird) und/oder technische Voraussetzungen (z. B. in einigen Fällen technische Anpassung der Fahrzeugausstattung) erfüllt sein.


Da diese Anforderungen je nach Verwaltung unterschiedlich sein können, finden Sie detaillierte Informationen im Leitfaden zur Kfz-Steuer auf der Seite Ihrer Region oder Autonomen Provinz, im Bereich „Ermäßigungen und Befreiungen“.


Die Einreichung der Anträge ist einfach. Sie benötigen die erforderlichen Unterlagen, die je nach Art der Befreiung und des Antragstellers beizufügen sind: z. B. Fahrzeugschein, Befund über die Feststellung der Behinderung, Befund öffentliche Ärztekommission, Bescheinigung über die Begleitzulage, Eigenbescheinigung über die Steuerlast.

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